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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens

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Ist dem Angehörigen eines Mieters aufgrund eines eigenen Mietvertrags der Zugang zur Wohnhausanlage unabhängig vom Mietverhältnis des Mieters möglich, ist eine Zurechnung des unleidlichen Verhaltens zum Mieter nicht gerechtfertigt. Die Wirkungen, die die Rechtsprechung mit der Zurechnung des unleidlichen Verhaltens der Mitbewohner des Mieters zum Mieter anstrebt, nämlich der Schutz der Hausgenossen vor den Störungen des Hausfriedens durch Mitbewohner des Mieters, können in einem so gelagerten Fall durch die Kündigung des Mietvertrags nicht oder jedenfalls nicht zur Gänze erreicht werden.

  • WOBL-Slg 2023/68
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG
  • LGZ Wien, 39 R 202/21a
  • OGH, 17.10.2022, 6 Ob 26/22z
  • BG Liesing, 2 Cg 533/20f

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