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Zur analogen Anwendung des MRG auf die Flächenmiete zur Errichtung von Superädifikaten

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Die Nutzung der Anlagen des unterbestandnehmenden Segelclubs ist zwar grundsätzlich auf dessen Mitglieder beschränkt, es werden jedoch auch befristete entgeltliche Saisonmitgliedschaften angeboten oder dem Vereinszweck dienende Veranstaltungen wie Regatten durchgeführt. Die vereinbarte Nutzung des Bestandobjekts zur Erfüllung der statutengemäßen Zwecke eines Segelclubs ist daher als geschäftliche, wenn auch nicht auf Gewinn gerichtete Tätigkeit anzusehen, die den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 4 MRG nicht begründet.

  • § 33 MRG
  • § 1295 ABGB
  • WOBL-Slg 2023/63
  • BG Eisenstadt, 2 C 970/17w
  • § 1098 ABGB
  • § 1 Abs 1 MRG
  • § 1297 ABGB
  • LG Eisenstadt, 13 R 111/20a
  • § 1296 ABGB
  • § 58 MRG
  • § 1 Abs 2 Z 4 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 568 ZPO
  • § 879 Abs 1 ABGB
  • § 43 MRG
  • OGH, 29.06.2022, 8 Ob 67/21t

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