Zum Hauptinhalt springen

Keine nachträgliche Begründung eines Superädifikats

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Da ein Superädifikat nach Baubeginn bei – wie hier – fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück nachträglich nicht mehr entstehen kann, war dessen Begründung im vorliegenden Fall weder durch die nach Errichtung der Anlage getroffene Vereinbarung der Parteien noch durch ein behauptetes „Anerkenntnis“ des Grundeigentümers möglich.

  • § 22 WRG
  • OGH, 14.09.2022, 1 Ob 148/22d, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • § 418 Satz 3
  • § 435 ABGB
  • § 297 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Mödling, 14 C 835/21b
  • § 61 GBG
  • WOBL-Slg 2023/73
  • LG Wiener Neustadt, 58 R 16/22h

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!