


Keine nachträgliche Begründung eines Superädifikats
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1528 Wörter, Seiten 174-176
30,00 €
inkl MwSt




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Da ein Superädifikat nach Baubeginn bei – wie hier – fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück nachträglich nicht mehr entstehen kann, war dessen Begründung im vorliegenden Fall weder durch die nach Errichtung der Anlage getroffene Vereinbarung der Parteien noch durch ein behauptetes „Anerkenntnis“ des Grundeigentümers möglich.
-
- § 22 WRG
- OGH, 14.09.2022, 1 Ob 148/22d, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- § 418 Satz 3
- § 435 ABGB
- § 297 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- BG Mödling, 14 C 835/21b
- § 61 GBG
- WOBL-Slg 2023/73
- LG Wiener Neustadt, 58 R 16/22h
Da ein Superädifikat nach Baubeginn bei – wie hier – fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück nachträglich nicht mehr entstehen kann, war dessen Begründung im vorliegenden Fall weder durch die nach Errichtung der Anlage getroffene Vereinbarung der Parteien noch durch ein behauptetes „Anerkenntnis“ des Grundeigentümers möglich.
- § 22 WRG
- OGH, 14.09.2022, 1 Ob 148/22d, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- § 418 Satz 3
- § 435 ABGB
- § 297 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- BG Mödling, 14 C 835/21b
- § 61 GBG
- WOBL-Slg 2023/73
- LG Wiener Neustadt, 58 R 16/22h