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Klausberger, Philipp

Fruchtgenussrecht an Anteilen einer im Alleineigentum stehenden Liegenschaft und Bereicherungsrecht

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1. Das Fruchtgenussrecht an einem Anteil einer im Miteigentum stehenden Sache gibt dem Fruchtnießer das Recht auf Ausübung der dem Miteigentümer zustehenden Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Fruchtnießer eines Liegenschaftsanteils und den Eigentümern nicht belasteter Liegenschaftsanteile sind die Vorschriften über die Eigentumsgemeinschaft entsprechend anzuwenden. Eine Unterscheidung zwischen Fruchtnießern an ideellen Liegenschaftsanteilen verschiedener Miteigentümer und Fruchtnießern an Anteilen einer im Alleineigentum stehenden Liegenschaft ist weder für die Willensbildung innerhalb der Rechtsgemeinschaft noch für die Durchsetzung des Gemeinschaftswillens erheblich.

2. Ein angebliches Fehlverhalten eines verwaltenden Mehrheitseigentümers (oder des diesen ersetzenden Fruchtnießers) ist für die Beurteilung eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs auf Benützungsentgelt ohne Bedeutung.

  • Klausberger, Philipp
  • § 43 AußStrG
  • § 838a ABGB
  • OGH, 16.12.2021, 5 Ob 179/21s, teilweise Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
  • WOBL-Slg 2023/74
  • § 66 Abs 1 Z 1 AußStrG
  • BG Leopoldstadt, 57 MSch 23/16v
  • § 833 ABGB
  • LGZ Wien, 39 R 145/21v
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 56 AußStrG

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