Zum Hauptinhalt springen

Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens ist zu bejahen, wenn es seit mehreren Jahren regelmäßig zu erheblichen Belästigungen der Nachbarn auf der Stiege der Wohnung des Mieters in unterschiedlicher Intensität und Frequenz kommt, insb durch laut ausgetragene Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem bei ihm wohnenden Sohn, wobei die massive Lärmbelästigung durch Schreien und Klopfen des Sohnes des Mieters die Nachbarn immer wieder nachts aufweckte und sie teilweise dazu veranlasste, die Polizei zu verständigen. Außerdem beschimpfte der Sohn des Mieters grundlos bestimmte Nachbarn.

  • OGH, 20.07.2022, 3 Ob 91/22m, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LG Eisenstadt, 13 R 43/22d
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/67
  • § 30 Abs 2 Z 3 MRG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!