


Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 616 Wörter, Seiten 166-167
30,00 €
inkl MwSt




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Der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens ist zu bejahen, wenn es seit mehreren Jahren regelmäßig zu erheblichen Belästigungen der Nachbarn auf der Stiege der Wohnung des Mieters in unterschiedlicher Intensität und Frequenz kommt, insb durch laut ausgetragene Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem bei ihm wohnenden Sohn, wobei die massive Lärmbelästigung durch Schreien und Klopfen des Sohnes des Mieters die Nachbarn immer wieder nachts aufweckte und sie teilweise dazu veranlasste, die Polizei zu verständigen. Außerdem beschimpfte der Sohn des Mieters grundlos bestimmte Nachbarn.
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- OGH, 20.07.2022, 3 Ob 91/22m, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LG Eisenstadt, 13 R 43/22d
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2023/67
- § 30 Abs 2 Z 3 MRG
Der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens ist zu bejahen, wenn es seit mehreren Jahren regelmäßig zu erheblichen Belästigungen der Nachbarn auf der Stiege der Wohnung des Mieters in unterschiedlicher Intensität und Frequenz kommt, insb durch laut ausgetragene Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem bei ihm wohnenden Sohn, wobei die massive Lärmbelästigung durch Schreien und Klopfen des Sohnes des Mieters die Nachbarn immer wieder nachts aufweckte und sie teilweise dazu veranlasste, die Polizei zu verständigen. Außerdem beschimpfte der Sohn des Mieters grundlos bestimmte Nachbarn.
- OGH, 20.07.2022, 3 Ob 91/22m, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LG Eisenstadt, 13 R 43/22d
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2023/67
- § 30 Abs 2 Z 3 MRG