Zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 infolge von Baumaßnahmen
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 36
- Rechtsprechung, 1858 Wörter
- Seiten 170 -172
- https://doi.org/10.33196/wobl202304017001
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Wie schon die Beschreibung der mit den Baumaßnahmen verfolgten Zwecke nahelegt, sind die Änderungen nach den dazu getroffenen Feststellungen des ErstG tatsächlich nicht geringfügig. Diese führen nicht nur zu einer Reduktion von bisher 10 auf 6 Wohneinheiten und zu einer Neugestaltung der einzelnen WE-Objekte; sie beinhalten auch zahlreiche Eingriffe in allgemeine Teile der Liegenschaft. Die den Gegenstand der Klage bildenden Baumaßnahmen sind zumindest zum großen Teil zustimmungsbedürftig iSd § 16 Abs 2 WEG, weil sie nicht vom ursprünglichen Konsens gedeckt und nicht bloß als geringfügige Änderungen anzusehen sind.
- OGH, 04.04.2022, 5 Ob 182/21g, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2023/71
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 2 WEG
- § 10 Abs 3 WEG
- OLG Wien, 11 R 103/21d
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