


Rechtsnatur, Verjährung und Übergang im Erbweg eines nicht einverleibten Bauverbots
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 5335 Wörter, Seiten 187-192
30,00 €
inkl MwSt




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Das vertragliche Recht, die Verbücherung zu erwirken, kann, auch wenn ein selten ausübbares Recht eingetragen werden soll, nicht als selten ausübbares Recht iSd § 1484 ABGB qualifiziert werden, weil es zu seiner Ausübung keiner gesonderten Gelegenheit bedarf. Der vertragliche Anspruch auf Einwilligung in die Einverleibung einer Servitut verjährt daher binnen 30 Jahren.
-
- Pranter, Lorenz
-
- § 1500 ABGB
- OGH, 28.07.2022, 10 Ob 33/21g
- § 1478 ABGB
- § 801 ABGB
- § 1502 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 480 ABGB
- § 481 Abs 1 ABGB
- LG Innsbruck, 5 R 71/21h
- BG Kitzbühel, 4 C 33/20b
- § 1484 ABGB
- WOBL-Slg 2023/77
Das vertragliche Recht, die Verbücherung zu erwirken, kann, auch wenn ein selten ausübbares Recht eingetragen werden soll, nicht als selten ausübbares Recht iSd § 1484 ABGB qualifiziert werden, weil es zu seiner Ausübung keiner gesonderten Gelegenheit bedarf. Der vertragliche Anspruch auf Einwilligung in die Einverleibung einer Servitut verjährt daher binnen 30 Jahren.
- Pranter, Lorenz
- § 1500 ABGB
- OGH, 28.07.2022, 10 Ob 33/21g
- § 1478 ABGB
- § 801 ABGB
- § 1502 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 480 ABGB
- § 481 Abs 1 ABGB
- LG Innsbruck, 5 R 71/21h
- BG Kitzbühel, 4 C 33/20b
- § 1484 ABGB
- WOBL-Slg 2023/77