Zum Hauptinhalt springen
Pranter, Lorenz

Rechtsnatur, Verjährung und Übergang im Erbweg eines nicht einverleibten Bauverbots

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das vertragliche Recht, die Verbücherung zu erwirken, kann, auch wenn ein selten ausübbares Recht eingetragen werden soll, nicht als selten ausübbares Recht iSd § 1484 ABGB qualifiziert werden, weil es zu seiner Ausübung keiner gesonderten Gelegenheit bedarf. Der vertragliche Anspruch auf Einwilligung in die Einverleibung einer Servitut verjährt daher binnen 30 Jahren.

  • Pranter, Lorenz
  • § 1500 ABGB
  • OGH, 28.07.2022, 10 Ob 33/21g
  • § 1478 ABGB
  • § 801 ABGB
  • § 1502 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 480 ABGB
  • § 481 Abs 1 ABGB
  • LG Innsbruck, 5 R 71/21h
  • BG Kitzbühel, 4 C 33/20b
  • § 1484 ABGB
  • WOBL-Slg 2023/77

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!