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Rechtsnatur, Verjährung und Übergang im Erbweg eines nicht einverleibten Bauverbots

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
5335 Wörter, Seiten 187-192

30,00 €

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Das vertragliche Recht, die Verbücherung zu erwirken, kann, auch wenn ein selten ausübbares Recht eingetragen werden soll, nicht als selten ausübbares Recht iSd § 1484 ABGB qualifiziert werden, weil es zu seiner Ausübung keiner gesonderten Gelegenheit bedarf. Der vertragliche Anspruch auf Einwilligung in die Einverleibung einer Servitut verjährt daher binnen 30 Jahren.

  • Pranter, Lorenz
  • § 1500 ABGB
  • OGH, 28.07.2022, 10 Ob 33/21g
  • § 1478 ABGB
  • § 801 ABGB
  • § 1502 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 480 ABGB
  • § 481 Abs 1 ABGB
  • LG Innsbruck, 5 R 71/21h
  • BG Kitzbühel, 4 C 33/20b
  • § 1484 ABGB
  • WOBL-Slg 2023/77

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