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Beweisantrag, Strafbefugnisgrenze, fortgesetzte Gewaltausübung, Körperverletzung, Vergewaltigung, Erkundungsbeweis, Unschuldsvermutung

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Mit der Behauptung, es sei ausgeschlossen, dass die Zeuginnen keine Wahrnehmungen über die angegebenen wöchentlichen oder bis zu täglichen Gewalttätigkeiten gehabt hätten, wird nicht plausibel dargetan, warum die Zeuginnen überdies für den gesamten Tatzeitraum Wahrnehmungen zu den unter Beweis gestellten Tatsachen haben sollten, sodass der Antrag auf einen im Hauptverfahren unzulässigen Erkundungsbeweis hinausläuft.

  • JST-Slg 2023/27
  • § 15 StGB
  • Art 6 Abs 2 EMRK
  • § 83 Abs 2 StGB
  • § 8 StPO
  • § 281 Abs 1 Z 11 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 83 Abs 1 StGB
  • § 281 Abs 1 Z 4 StPO
  • § 201 Abs 1 StGB
  • OGH, 28.02.2023, 14 Os 13/23b

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