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Suchtgifthandel, Erzeugung, sukzessive Begehung, Additionseffekt, Vorbereitung von Suchtgifthandel, Vorschriftswidrigkeit, Verfall

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Wenn von einer Tatbegehung durch mehrere (sukzessive) Teilakte auszugehen ist, sind zur Zusammenrechnung der Suchtgiftquanten Feststellungen zu einem von vornherein auf die kontinuierliche Begehung und den daran geknüpften Additionseffekt gerichteten Vorsatz erforderlich.

§ 28 Abs 1 SMG verlangt (ua) einen auf die Vorschriftswidrigkeit des Handelns gerichteten Vorsatz.

Gegenstände, die der Täter zur Ausführung der Tat verwendet hat, unterliegen nicht dem Verfall.

  • § 20 StGB
  • JST-Slg 2023/38
  • § 28 Abs 1 SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 1. Fall SMG
  • OGH, 05.08.2022, 11 Os 58/22x

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