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Gefährliche Drohung, Beharrliche Verfolgung, Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Erkundungsbeweisführung
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 10
- Judikatur, 1141 Wörter
- Seiten 231-233
- https://doi.org/10.33196/jst202303023101
20,00 €
inkl MwStDer Antrag auf Einholung eines weiteren psychiatrischen Gutachtens, weil es noch weitere Ärzte gegeben habe, welche die Angeklagte befundet und sich dem fachärztlichen Befundbericht einer forensisch-psychiatrischen Abteilung angeschlossen haben, wonach keine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis vorliege, wurde zu Recht abgewiesen: Da ein Mangel im Befund oder Gutachten im Antrag nicht schlüssig aufgezeigt wurde, läuft der Antrag auf eine (im Hauptverfahren nicht vorgesehene) Erkundungsbeweisführung hinaus.
- § 11 StGB
- § 127 Abs 3 StPO
- OGH, 28.02.2023, 14 Os 8/23t
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 21 Abs 1 StGB
- JST-Slg 2023/30
- § 107a StGB
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