


Verwendung von Geldern; Besitz von Gegenständen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 728 Wörter, Seiten 251-252
20,00 €
inkl MwSt




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Eine Rücklagenverwendung kommt nur in Form konkret zu beantragender unmittelbarer Zahlungen aus der Rücklage für bestimmte Aufwendungen in Betracht, nicht jedoch in Form von Umbuchung vom Rücklagenkonto auf das Hausgeldkonto. (1)
Gebrauchte technische Geräte sind keiner ausreichenden Kontrolle zugänglich ist es daher gerechtfertigt, auch im Fall einer entsprechenden Vergünstigung, den Ankauf solcher Geräte nur über bestimmte Firmen und Vermittlung der Anstalt zuzulassen. (2)
-
- § 54a StVG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 24 StVG
- § 132 StVG
- LG Linz, 10.01.2022, 21 Bl 46/21w21 Bl 47/21t21 Bl 48/21i
- § 54 StVG
- JST-Slg 2023/42
- § 33 StVG
Eine Rücklagenverwendung kommt nur in Form konkret zu beantragender unmittelbarer Zahlungen aus der Rücklage für bestimmte Aufwendungen in Betracht, nicht jedoch in Form von Umbuchung vom Rücklagenkonto auf das Hausgeldkonto. (1)
Gebrauchte technische Geräte sind keiner ausreichenden Kontrolle zugänglich ist es daher gerechtfertigt, auch im Fall einer entsprechenden Vergünstigung, den Ankauf solcher Geräte nur über bestimmte Firmen und Vermittlung der Anstalt zuzulassen. (2)
- § 54a StVG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 24 StVG
- § 132 StVG
- LG Linz, 10.01.2022, 21 Bl 46/21w21 Bl 47/21t21 Bl 48/21i
- § 54 StVG
- JST-Slg 2023/42
- § 33 StVG