


Entwicklung von Einwänden aus der Niederschrift der Geschworenen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 536 Wörter, Seiten 233-233
20,00 €
inkl MwSt




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Zur erfolgversprechenden Rüge aus Z 5 des § 345 Abs 1 StPO ist ein in der Hauptverhandlung gestellter Antrag oder ein nach Art von Anträgen substantiierter Widerspruch stets unabdingbare Voraussetzung.
Der Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO zielt darauf, in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse (§ 258 Abs 1 StPO iVm § 302 Abs 1 StPO) aufzuzeigen, die nahelegen, dass die Geschworenen das ihnen nach § 258 Abs 2 2. Satz StPO iVm § 302 Abs 1 StPO gesetzlich zustehende Beweiswürdigungsermessen in geradezu unerträglicher Weise gebraucht haben.
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- § 345 Abs 1 Z 5 StPO
- OGH, 22.03.2023, 13 Os 10/23d
- JST-Slg 2023/31
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 10a StPO
- § 3g VerbotsG
Zur erfolgversprechenden Rüge aus Z 5 des § 345 Abs 1 StPO ist ein in der Hauptverhandlung gestellter Antrag oder ein nach Art von Anträgen substantiierter Widerspruch stets unabdingbare Voraussetzung.
Der Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO zielt darauf, in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse (§ 258 Abs 1 StPO iVm § 302 Abs 1 StPO) aufzuzeigen, die nahelegen, dass die Geschworenen das ihnen nach § 258 Abs 2 2. Satz StPO iVm § 302 Abs 1 StPO gesetzlich zustehende Beweiswürdigungsermessen in geradezu unerträglicher Weise gebraucht haben.
- § 345 Abs 1 Z 5 StPO
- OGH, 22.03.2023, 13 Os 10/23d
- JST-Slg 2023/31
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 10a StPO
- § 3g VerbotsG