Die Identität der Tat bei Opfern in mehreren Mitgliedstaaten – zugleich eine Besprechung der Entscheidung EuGH 23.3.2023, C-365/21, MR
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 10
- Europastrafrecht Aktuell, 4558 Wörter
- Seiten 216 -222
- https://doi.org/10.33196/jst202303021601
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Neben der erstmaligen Auseinandersetzung mit der Frage, ob Erklärungen nach Art 55 SDÜ auch nach Inkrafttreten der GRC noch Gültigkeit haben, befasst sich der EuGH in der gegenständlichen Entscheidung mit der Prüfung der Identität der Tat im Verhältnis von Organisationsdelikt und einzelnen (Betrugs-)Tathandlungen bei grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität. Daran anschließend wird im gegenständlichen Beitrag untersucht, ob auch Verfolgungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat wegen Betrugshandlungen zum Nachteil jener Opfer, die – aufgrund fehlender internationaler Gerichtsbarkeit – nicht Gegenstand der ersten Verurteilung waren, nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH als unter das Verbot der Doppelverfolgung fallend, jedoch nach Art 52 Abs 1 GRC gerechtfertigt beurteilt werden können.
- Böhm, Christian
- Fehlende internationale Gerichtsbarkeit
- Art 52 GRC
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2023, 216
- Art 50 GRC
- Identität der Tat
- Art 54 SDÜ
- Art 55 SDÜ
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