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Corona-Pandemie und daraus ableitbare Mietzinsminderungsansprüche stehen einer Mietzinsanhebung gem § 12a Abs 2 MRG nicht im Weg

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
838 Wörter, Seiten 11-12

30,00 €

inkl MwSt

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Das Anhebungsrecht des Vermieters nach § 12a Abs 2 MRG besteht (nur) unter den dort geregelten Voraussetzungen. Allfällige dem Mieter wegen einer vorübergehenden Gebrauchsbeeinträchtigung nach § 1096 ABGB zukommende Mietzinsminderungsansprüche stehen mit den für die Anhebung maßgeblichen Kriterien nicht im Zusammenhang.

  • LGZ Wien, 40 R 144/22f
  • § 1096 ABGB
  • § 1105 ABGB
  • § 1106 ABGB
  • WOBL-Slg 2024/1
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 16 Abs 1 MRG
  • § 12a Abs 2 MRG
  • § 1104 ABGB
  • § 12a Abs 3 MRG
  • OGH, 30.03.2023, 5 Ob 13/23g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses

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