


Corona-Pandemie und daraus ableitbare Mietzinsminderungsansprüche stehen einer Mietzinsanhebung gem § 12a Abs 2 MRG nicht im Weg
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 838 Wörter, Seiten 11-12
30,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Das Anhebungsrecht des Vermieters nach § 12a Abs 2 MRG besteht (nur) unter den dort geregelten Voraussetzungen. Allfällige dem Mieter wegen einer vorübergehenden Gebrauchsbeeinträchtigung nach § 1096 ABGB zukommende Mietzinsminderungsansprüche stehen mit den für die Anhebung maßgeblichen Kriterien nicht im Zusammenhang.
-
- LGZ Wien, 40 R 144/22f
- § 1096 ABGB
- § 1105 ABGB
- § 1106 ABGB
- WOBL-Slg 2024/1
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 MRG
- § 12a Abs 2 MRG
- § 1104 ABGB
- § 12a Abs 3 MRG
- OGH, 30.03.2023, 5 Ob 13/23g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
Das Anhebungsrecht des Vermieters nach § 12a Abs 2 MRG besteht (nur) unter den dort geregelten Voraussetzungen. Allfällige dem Mieter wegen einer vorübergehenden Gebrauchsbeeinträchtigung nach § 1096 ABGB zukommende Mietzinsminderungsansprüche stehen mit den für die Anhebung maßgeblichen Kriterien nicht im Zusammenhang.
- LGZ Wien, 40 R 144/22f
- § 1096 ABGB
- § 1105 ABGB
- § 1106 ABGB
- WOBL-Slg 2024/1
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 MRG
- § 12a Abs 2 MRG
- § 1104 ABGB
- § 12a Abs 3 MRG
- OGH, 30.03.2023, 5 Ob 13/23g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses