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Lenneis, Christian

Methodisch verfehltes Gutachten betreffend die Nutzungsdauer einer Liegenschaft

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Die Nutzungsdauer ist aus dem Bauzustand abzuleiten, der sich aus dem Mauerwerk bzw den konstruktiven haltbaren Bauteilen ergibt. Die kürzere Nutzungsdauer einzelner anderer Gebäudebestandteile, wie etwa Innenputz, Außenputz, Böden, Fenster, Geländer, Anstrich, Tapeten, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, rechtfertigt es nicht, für ein Haus eine geringere als die sich aus den konstruktiven und haltbaren Bauteilen ergebende technische Gesamtnutzungsdauer abzuleiten.

  • Lenneis, Christian
  • Miet- und Wohnrecht
  • VwGH, 25.05.2022, Ra 2020/15/0119, Amtsrevision: Aufhebung des angefochtenen Erk wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften
  • BFG, Zl RV/ RV/5101067/2016
  • WOBL-Slg 2024/17
  • § 16 Abs 1 Z 8 EStG

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