Keine Mietzinsminderung bei bloß pandemiebedingter finanzieller Notlage
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 37
- Rechtsprechung, 282 Wörter
- Seiten 45 -45
- https://doi.org/10.33196/wobl202401004501
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Die gesetzliche Regelung der §§ 1104 f ABGB hat bereits nach ihrem eindeutigen Wortlaut – der auf die Unbrauchbarkeit der Bestandsache selbst abstellt – mit einer sonstigen pandemiebedingten finanziellen Notlage nichts zu tun.
- § 1Art 37 2. COVID-19-JuBG
- § 1105 ABGB
- LGZ Wien, 39 R 127/22y
- WOBL-Slg 2024/16
- OGH, 23.09.2022, 4 Ob 129/22g, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 1104 ABGB
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