Zur Frage nach einer Schadensverlagerung bei der Kautionsrückzahlungsverpflichtung des Erwerbers des Mietobjekts nach Inanspruchnahme der nicht abgesondert verwahrten Kaution durch Gläubiger des vormaligen Vermieters
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 37
- Rechtsprechung, 2670 Wörter
- Seiten 12 -14
- https://doi.org/10.33196/wobl202401001201
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Die Auffassung, eine nicht § 16b Abs 1 2. und 3. Satz MRG entsprechende Veranlagung der Kaution sei nur gegenüber den Mietern rechtswidrig, nicht aber gegenüber einem potentiellen Erwerber der Liegenschaft, ist nicht zu beanstanden.
Selbst wenn man von einer Schädigung durch Vermengung der Barkautionen mit dem sonstigen Vermögen des damaligen Vermieters ausgeht, könnte ein daraus abgeleiteter Schaden der Mieter schon deshalb nicht unmittelbar zum Zeitpunkt seiner Entstehung auf den Erwerber verlagert werden, weil dieser damals nicht Vermieter und daher auch nicht für die Kautionen rückzahlungspflichtig gewesen war.
- Bydlinski, Peter
- OGH, 17.08.2023, 5 Ob 113/23p, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2024/2
- Miet- und Wohnrecht
- § 1120 ABGB
- § 16b Abs 3 MRG
- LG Leoben, 26 Cg 69/22y
- § 1121 ABGB
- OLG Graz, 4 R 6/23v
- § 1042 ABGB
- 16b Abs 1 Satz 2 MRG
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