Der Informationsaustausch zwischen Mitbewerbern
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 27
- Aufsatz, 5363 Wörter
- Seiten 665 -673
- https://doi.org/10.33196/wbl201312066501
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Der Austausch von Informationen zwischen Unternehmen, die zueinander im Wettbewerb stehen, kann zu einer bezweckten Beschränkung des Wettbewerbs führen, sofern der Modus des Austauschs und die Information selbst strategische Relevanz aufweisen. Der Austausch ist typischerweise dann strategisch relevant, wenn es sich um individualisierte, zukunftsgerichtete, geheime Daten handelt, die nur zwischen bestimmten Mitbewerbern – dh nicht öffentlich – und regelmäßig ausgetauscht werden; diese Kriterien sind freilich typusartig zu besprechen, sodass bei der Beurteilung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen ist. Das EuG hat sich in den beiden oben genannten Entscheidungen dieser Problematik angenommen und die – mE zu Recht – eingeschlagene strenge Linie des EuGH nach der Entscheidung T-Mobile Netherlands aus dem Jahr 2009 bestätigt.
- Edelmann , Ulrich
- WBL 2013, 665
- strategisch relevante Information
- Informationsaustausch
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
- Mitbewerber
- Art 101 AEUV
- Kartellverbot
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