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Internetseite erfüllt Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO

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Art 15 Abs 1 lit c der VO (EG) Nr 44/2001 ist dahin auszulegen, dass das zum Ausrichten der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den WohnsitzMS des Verbrauchers eingesetzte Mittel, dh eine Internetseite, nicht kausal sein muss für den Vertragsschluss mit diesem Verbraucher. Liegt eine solche Kausalität vor, ist dies allerdings ein Indiz dafür, dass der Vertrag an eine solche Tätigkeit anschließt.

  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 15 Abs 1 lit c der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen
  • WBl-Slg 2013/250
  • EuGH, 17.10.2013, Rs C-218/12, (Lokman Emrek/Vlado Sabranovic; Landgericht Saarbrücken [Deutschland])

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