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Die fristgerechte Vorlage von Lohnzetteln in Papierform an das zuständige Finanzamt kann die Auferlegung eines Beitragszuschlages wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen nicht zur Folge haben

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 5
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
2564 Wörter, Seiten 79-83

20,00 €

inkl MwSt

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Die für Nicht-Privathaushalte vorgesehene, ausnahmslose Verpflichtung, Beitragsnachweisungen mittels elektronischer Datenfernübertragung zu erstatten, gilt nicht für die Übermittlung von Lohnzetteln. Da § 34 Abs 2 ASVG alternative Abgabestellen hinsichtlich der Lohnzettel einräumt und das Finanzamt die analoge Einbringung nicht moniert hat, kann der beschwerdeführenden Partei eine unrichtige Abgabeform nicht angelastet werden.

  • § 34 ASVG
  • ZVG-Slg 2018/19
  • § 41 ASVG
  • § 113 ASVG
  • BVwG, 10.05.2017, L501 2136728-1/4E
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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