Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Die schriftliche Mitteilung der Ärztekammer Wien über die Abberufung als Referent stellt keinen Bescheid dar

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 5
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
1266 Wörter, Seiten 50-52

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Die schriftliche Mitteilung der Ärztekammer Wien über die Abberufung als Referent stellt keinen Bescheid dar in den Warenkorb legen

Bei der schriftlichen Mitteilung über die Abberufung des Beschwerdeführers als Referent handelt es sich um ein Geschäftsstück der Kurienversammlungen, welches nach den Satzungen zwar vom Präsidenten der Ärztekammer gegenzuzeichnen war, welches aber keinen Bescheid darstellt. Der organisatorisch bestimmte Selbstverwaltungsbegriff ist funktionell in eine spezifisch organisierte hoheitliche Staatstätigkeit und eine gesellschaftliche Selbstverwaltung zu differenzieren.

  • VG Wien, 19.07.2016, VGW-101/027/1148/2016
  • § 73 Abs 1 ÄrzteG
  • § 84 Abs 1 ÄrzteG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2018/9
  • § 84 Abs 4 ÄrzteG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice