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Erforderlicher Tatvorwurf bei Fortsetzung der behördlich eingestellten Bauausführung

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Wird einem Beschuldigten vorgeworfen, er habe eine mit Verfügung eingestellte Bauausführung fortgesetzt oder fortführen lassen, ist in der Tatumschreibung im Einzelnen auszuführen, welche der Baueinstellung zuwiderlaufende(n) Baumaßnahme(n) konkret fortgesetzt wurde(n).

  • LVwG Vlbg, 03.12.2019, LVwG-1-364/2019-R5
  • ZVG-Slg 2020/28
  • § 55 Abs 1 lit i Vlbg BauG
  • § 44a Z 1 VStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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