


Erforderlicher Tatvorwurf bei Fortsetzung der behördlich eingestellten Bauausführung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 7
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 486 Wörter, Seiten 165-166
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Wird einem Beschuldigten vorgeworfen, er habe eine mit Verfügung eingestellte Bauausführung fortgesetzt oder fortführen lassen, ist in der Tatumschreibung im Einzelnen auszuführen, welche der Baueinstellung zuwiderlaufende(n) Baumaßnahme(n) konkret fortgesetzt wurde(n).
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- LVwG Vlbg, 03.12.2019, LVwG-1-364/2019-R5
- ZVG-Slg 2020/28
- § 55 Abs 1 lit i Vlbg BauG
- § 44a Z 1 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Wird einem Beschuldigten vorgeworfen, er habe eine mit Verfügung eingestellte Bauausführung fortgesetzt oder fortführen lassen, ist in der Tatumschreibung im Einzelnen auszuführen, welche der Baueinstellung zuwiderlaufende(n) Baumaßnahme(n) konkret fortgesetzt wurde(n).
- LVwG Vlbg, 03.12.2019, LVwG-1-364/2019-R5
- ZVG-Slg 2020/28
- § 55 Abs 1 lit i Vlbg BauG
- § 44a Z 1 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht