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Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: (Mindest-)Geldstrafen bei Verstößen gegen Bereithaltungspflichten unionsrechtswidrig

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Die bei Verstößen gegen Bereithaltungspflichten nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz vorgesehenen (Mindest-)Geldstrafen widersprechen der Dienstleistungsfreiheit nach Art 56 AEUV. Es ist nämlich nicht gewährleistet, dass diese Geldstrafen auch in ihrer Summe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der geahndeten Verstöße stehen.

  • ZVG-Slg 2020/30
  • § 26 Abs 1 LSD-BG
  • VfGH, 27.11.2019, E 2047/2019
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 28 LSD-BG

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