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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Übernahme eines privaten Rechtsgutachtens ersetzt eigene Auseinandersetzung mit der zu beantwortenden Rechtsfrage nicht
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 7
- Verfahrensrecht, 228 Wörter
- Seiten 137-137
- https://doi.org/10.33196/zvg202002013701
20,00 €
inkl MwStSchließt sich das VwG den Ausführungen eines privaten Rechtsgutachtens, das zur Untermauerung der von den Mitbeteiligten vertretenen Ansicht von diesen vorgelegt wurde, ohne eigene Auseinandersetzung mit der zu beantwortenden Rechtsfrage an, erweist sich das angefochtene Erkenntnis als rechtswidrig.
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 45 AVG
- VwGH, 16.10.2019, Ro 2019/02/0009
- ZVG-Slg 2020/16
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