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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Exekutionstitel nach einer Sachentscheidung durch das Verwaltungsgericht
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 7
- Verfahrensrecht, 1234 Wörter
- Seiten 139-141
- https://doi.org/10.33196/zvg202002013901
20,00 €
inkl MwStDie Entscheidung des Verwaltungsgerichts, welche die Angelegenheit erledigt, die zunächst von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden war, tritt an die Stelle des beim Verwaltungsgericht bekämpften Bescheids, weshalb sich eine Vollstreckbarkeitsbestätigung, die den bekämpften Bescheid bezeichnet, auf ein Straferkenntnis bezieht, welches keinen Exekutionstitel im Sinne der Rechtsordnung darstellt. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts bildet den Exekutionstitel.
- ZVG-Slg 2020/18
- LVwG OÖ, 30.07.2019, LVwG-390003/2/Kü/LB
- § 35 EO
- § 1 EO
- § 3 Abs 2 VVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
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