Zum Hauptinhalt springen

Exekutionstitel nach einer Sachentscheidung durch das Verwaltungsgericht

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, welche die Angelegenheit erledigt, die zunächst von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden war, tritt an die Stelle des beim Verwaltungsgericht bekämpften Bescheids, weshalb sich eine Vollstreckbarkeitsbestätigung, die den bekämpften Bescheid bezeichnet, auf ein Straferkenntnis bezieht, welches keinen Exekutionstitel im Sinne der Rechtsordnung darstellt. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts bildet den Exekutionstitel.

  • ZVG-Slg 2020/18
  • LVwG OÖ, 30.07.2019, LVwG-390003/2/Kü/LB
  • § 35 EO
  • § 1 EO
  • § 3 Abs 2 VVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!