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Verwaltungsstrafverfahren gegen juristische Person: kein Austausch der Täter

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Auch im Verwaltungsstrafverfahren gegen die juristische Person stellt der Austausch der Täter erst im Beschwerdeverfahren vor dem VwG eine unzulässige Änderung des Tatvorwurfs und der Sache des Verfahrens iSd § 50 VwGVG dar.

  • § 50 VwGVG
  • § 44a Z 1 VStG
  • ZVG-Slg 2020/15
  • VwGH, 13.12.2019, Ra 2019/02/0184
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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