


Erlöschen der Betriebsanlagengenehmigung und Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 735 Wörter, Seiten 179-179
30,00 €
inkl MwSt




-
Die in § 80 Abs 1 GewO 1994 vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens der Genehmigung der Betriebsanlage tritt mit Ablauf der dort genannten Frist ipso iure ein, ohne dass es dafür eines behördlichen Ausspruches bedarf. Im Falle des Erlöschens einer Genehmigung der Betriebsanlage erfolgt der weitere Betrieb derselben ohne Bewilligung. In einem solchen Fall hat die Behörde Maßnahmen gemäß § 360 GewO 1994 zu ergreifen, auf die niemand einen Rechtsanspruch hat, der mit Mitteln des öffentlichen Rechtes verfolgbar wäre.
-
- § 360 GewO
- § 74 Abs 2 GewO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 80 Abs 1 GewO
- VwGH, 23.10.2017, Ra 2015/04/0099
- WBl-Slg 2018/54
Die in § 80 Abs 1 GewO 1994 vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens der Genehmigung der Betriebsanlage tritt mit Ablauf der dort genannten Frist ipso iure ein, ohne dass es dafür eines behördlichen Ausspruches bedarf. Im Falle des Erlöschens einer Genehmigung der Betriebsanlage erfolgt der weitere Betrieb derselben ohne Bewilligung. In einem solchen Fall hat die Behörde Maßnahmen gemäß § 360 GewO 1994 zu ergreifen, auf die niemand einen Rechtsanspruch hat, der mit Mitteln des öffentlichen Rechtes verfolgbar wäre.
- § 360 GewO
- § 74 Abs 2 GewO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 80 Abs 1 GewO
- VwGH, 23.10.2017, Ra 2015/04/0099
- WBl-Slg 2018/54