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Erlöschen der Betriebsanlagengenehmigung und Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 32
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
735 Wörter, Seiten 179-179

30,00 €

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Die in § 80 Abs 1 GewO 1994 vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens der Genehmigung der Betriebsanlage tritt mit Ablauf der dort genannten Frist ipso iure ein, ohne dass es dafür eines behördlichen Ausspruches bedarf. Im Falle des Erlöschens einer Genehmigung der Betriebsanlage erfolgt der weitere Betrieb derselben ohne Bewilligung. In einem solchen Fall hat die Behörde Maßnahmen gemäß § 360 GewO 1994 zu ergreifen, auf die niemand einen Rechtsanspruch hat, der mit Mitteln des öffentlichen Rechtes verfolgbar wäre.

  • § 360 GewO
  • § 74 Abs 2 GewO
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 80 Abs 1 GewO
  • VwGH, 23.10.2017, Ra 2015/04/0099
  • WBl-Slg 2018/54

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