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Zur Unionsrechtskonformität des Glücksspielrechts

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GlücksspielG: ; Das österr System der Glücksspielkonzession verstößt in gesamthafter Würdigung aller tatsächlichen Auswirkungen iSd Rsp des EuGH nicht gegen Unionsrecht. Daher besteht auch kein Anhaltspunkt für eine Inländerdiskriminierung.

§ 1 UWG: ; Ein auf Rechtsbruch gestützter Unterlassungsanspruch setzt auf Sachverhaltsebene den Verstoß gegen eine (bestimmte) generell-abstrakte Norm voraus. Er besteht daher nur dann zu Recht, wenn die Bekl dadurch verbotswidrig (und damit unlauter iSd § 1 UWG) gehandelt haben, dass sie gegen eine der im Sachvorbringen genannten Verbotsnormen verstoßen haben.

  • LG Korneuburg, 28.12.2016, GZ 10 Cg 41/14k-46
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2018/51
  • OGH, 26.09.2017, 4 Ob 95/17z, „Glücksspielautomaten“
  • GlücksspielG
  • § 1 UWG
  • OLG Wien als Berufungsgericht, 28.03.2017, GZ 5 R 28/17z-52

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