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Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht - Entlassungsgrund

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Legt ein Arzt in einem von ihm geführten Kündigungsschutzprozess ohne Notwendigkeit und trotz gegenteiliger Hinweise durch den Richter persönliche Daten von Patienten in nicht anonymisierter Form offen, begründet dies den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.

  • WBl-Slg 2018/43
  • OGH, 28.11.2017, 9 ObA 118/17v
  • § 54 ÄrzteG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Innsbruck, 23.06.2017, 15 Ra 17/17p-28
  • § 27 Z 1 AngG
  • § 75 Abs 2 lit b LBedG Tirol

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