Zum Hauptinhalt springen

Zur Verfassungskonformität von Preisparitätsklauseln

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Prognose, ob eine gesetzgeberische Maßnahme geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, obliegt primär dem Gesetzgeber selbst. Der VfGH kann dem Gesetzgeber nur dann entgegentreten, wenn die Eignung von vornherein auszuschließen ist.

  • WBl-Slg 2018/53
  • Art 6 StGG
  • Art 2 StGG
  • Art 1 1. ZPEMRK
  • Art 7 Abs 1 B-VG
  • Art 5 StGG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • VfGH, 29.09.2017, G 44/2017 ua

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!