Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 11, November 2022, Band 36

Ersatzanspruch nach EpiG und Gewerbeberechtigung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Die Frage der Schließung des Beherbergungsbetriebs ist von der Frage der Vergütung des Verdienstentgangs zu trennen.

Für die erfolgreiche Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 32 EpiG muss es sich bei dem geltend gemachten Anspruch um einen Vermögensnachteil aus einem für den Anspruchsteller zulässigen Erwerb handeln. Damit ist es für eine Vergütung nach § 32 Abs 1 Z 5 iVm Abs 4 EpiG entscheidend, dass der von einem selbstständig Erwerbstätigen geltend gemachte Vergütungsanspruch aus einem für diesen zulässigen Erwerb stammt.

Die Revisionswerberin argumentiert im vorliegenden Fall damit, einen Beherbergungsbetrieb zu führen, ohne jedoch über eine Gewerbeberechtigung zu verfügen. Folglich verfügt die Revisionswerberin nach ihrem eigenen Vorbringen auch nicht über eine Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs 1 Z 1GewO 1994. Die von § 2 Abs 1 der VO der BH Bludenz angeordnete Betriebsschließung umfasst nach ihrem unmissverständlichen Wortlaut aber nur „Beherbergungsbetriebe (§ 111 Abs 1 Z 1 GewO 1994)“, also nur solche, für die es einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe bedarf (vergleichbar VwGH 28. 12. 2021, Ra 2021/03/0297). Die Geltendmachung eines Verdienstentgangs scheitert daher bereits am Vorliegen eines gemäß § 20 EpiG beschränkten oder gesperrten Unternehmens (vgl § 32 Abs 1 Z 5 EpiG).

Sollte das Vorbringen der Revisionswerberin auch dahin zu verstehen sein, dass sie meint für den Betrieb der „Appartements X“ eine Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs 1 Z 1 GewO 1994 zu brauchen, diese jedoch nicht zu haben, führt diese Argumentation zu keinem anderen Ergebnis: In diesem Fall scheitert der Verdienstentgangsanspruch daran, dass es sich mangels Gewerbeberechtigung bei dem Vermögensnachteil nicht um einen solchen aus einem für den Anspruchsteller (die Revisionswerberin) zulässigen Erwerb handelt (VwGH 16. 12. 2021, Ra 2021/09/0214).

  • § 32 Abs 4 EpiG
  • § 111 Abs 1 Z 1 GewO
  • § 32 Abs 1 Z 5 EpiG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • VwGH, 09.08.2022, Ra 2022/09/0068
  • WBl-Slg 2022/205
  • § 20 EpiG

Weitere Artikel aus diesem Heft

WBL
Vertrauensschutz im Eigenkapitalersatzrecht
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Schadenersatz wegen irreführender Produktinformation – UWG versus ABGB
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Urheberrecht: Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zum Begriff des Tendenzbetriebes
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Kollision von Kollektivverträgen
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Versetzungsregelung durch Kollektivvertrag
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
PCR-Test-Verweigerung – Entlassungsgrund
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
(Keine) Einbringung eines „Geschäftsführer-Betriebes“ nach Art III UmgrStG
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Einberufung Generalversammlung; Ort
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Handelsvertreter; Vermittlungstätigkeit
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zum markenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Widerruf einer Tabaktrafikausschreibung
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Neuerungsverbot und Rechtsausführungen
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Ersatzanspruch nach EpiG und Gewerbeberechtigung
Band 36, Ausgabe 11, November 2022
eJournal-Artikel

30,00 €