Zum Hauptinhalt springen

Widerruf einer Tabaktrafikausschreibung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Gem § 25 Abs 9 TabMG kann die Ausschreibung einer Tabaktrafik widerrufen werden, wenn nach Ablauf der Anbotsfrist kein Anbot eines nach § 29 Abs 3 TabMG vorzugsberechtigten Bewerbers vorliegt. Diese Bestimmung bezieht sich explizit auf das Ende der Angebotsfrist, welches mit dem Zeitpunkt nach Prüfung der eingelangten Angebote und dem allfälligen Ausscheiden eines oder mehrerer derselben nicht gleichgesetzt werden kann. Das Ausscheiden bestimmter Bewerber setzt im Gegenteil den Ablauf der Angebotsfrist und die Öffnung der Angebote voraus.

  • § 75 Abs 1 BVergGKonz
  • WBl-Slg 2022/203
  • § 29 Abs 3 TabMG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 25 Abs 9 TabMG
  • VwGH, 21.07.2022, Ro 2020/04/0013

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!