Zum Hauptinhalt springen

Versetzungsregelung durch Kollektivvertrag

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Verlegt ein Arbeitgeber den Betrieb, kann den Arbeitnehmer eine sogenannte Folgepflicht treffen. Diese Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Änderung des Arbeitsortes kann durch Kollektivvertrag rechtswirksam eingeschränkt werden.

  • § 1153 ABGB
  • WBl-Slg 2022/194
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Pkt 39 KollV Bord
  • OLG Wien, 29.03.2022, 8 Ra 79/21-b-15
  • § 2 Abs 2 Z 2 ArbVG
  • OGH, 29.06.2022, 8 ObA 40/22y

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!