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Sozialrecht: Rechtsanwalt mit Mittelpunkt der privaten und beruflichen Tätigkeiten in der Schweiz, der seinen Beruf noch in zwei weiteren MS ausübt – Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Altersrente (Österreich)

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1. Die Kollisionsnormen des Art 13 Abs 2 der VO (EG) Nr 883/2004 sind nicht anwendbar, wenn in einem Fall, in dem sich der Wohnsitz und der Mittelpunkt der Tätigkeiten einer Person in einem MS befinden, während diese Person auch eine Tätigkeit ausübt, die sich ungleichmäßig auf zwei andere MS verteilt, festgestellt werden soll, ob diese Person gegenüber den Trägern eines dieser beiden anderen MS unmittelbare Ansprüche aufgrund von Beiträgen hat, die in einem bestimmten Zeitraum entrichtet wurden.

2. Art 45 und 49 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Gewährung einer vorzeitigen Altersrente davon abhängig macht, dass der Betroffene auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, ohne insb den MS zu berücksichtigen, in dem die betreffende Tätigkeit ausgeübt wird.

  • Art 13 Abs 2 lit b der VO (EG) Nr 883/2004 des EP und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
  • EuGH, 15.09.2022, Rs C-58/21, FK, Beteiligte: Rechtsanwaltskammer Wien; Verwaltungsgericht Wien [Österreich]
  • WBl-Slg 2022/188
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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