


Kommanditist; Bucheinsicht; Abschriften der Jahresabschlüsse; Außerstreitverfahren, gleichwertige Verfahrensgarantien und -regeln wie ZPO
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1110 Wörter, Seiten 651-652
30,00 €
inkl MwSt




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§ 166 UGB setzt einen Kommanditisten voraus. Die Übernahme des Gesellschaftsvermögens gemäß § 142 UGB führt zur Auflösung der Gesellschaft und zwar unabhängig von der Eintragung des einvernehmlichen Ausscheidens des Kommanditisten sowie der Vollbeendigung der Gesellschaft in das Firmenbuch.
Die Rechtsprechung wonach der Anspruch im Klageweg geltend zu machen war, wenn nicht nur die Kontroll- und Überwachungsrechte eines Gesellschafters streitig waren, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, wird wegen Wegfalls der Rechtsgrundlage nicht aufrechterhalten.
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- § 142 UGB
- WBl-Slg 2022/200
- OLG Linz, 01.09.2021, GZ 6 R 70/21p-14
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 166 UGB
- OGH, 18.03.2022, 6 Ob 191/21p
- LG Ried im Innkreis, 29.03.2021, GZ 16 Fr 3976/20x-7
§ 166 UGB setzt einen Kommanditisten voraus. Die Übernahme des Gesellschaftsvermögens gemäß § 142 UGB führt zur Auflösung der Gesellschaft und zwar unabhängig von der Eintragung des einvernehmlichen Ausscheidens des Kommanditisten sowie der Vollbeendigung der Gesellschaft in das Firmenbuch.
Die Rechtsprechung wonach der Anspruch im Klageweg geltend zu machen war, wenn nicht nur die Kontroll- und Überwachungsrechte eines Gesellschafters streitig waren, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, wird wegen Wegfalls der Rechtsgrundlage nicht aufrechterhalten.
- § 142 UGB
- WBl-Slg 2022/200
- OLG Linz, 01.09.2021, GZ 6 R 70/21p-14
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 166 UGB
- OGH, 18.03.2022, 6 Ob 191/21p
- LG Ried im Innkreis, 29.03.2021, GZ 16 Fr 3976/20x-7