


Kollision von Kollektivverträgen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 535 Wörter, Seiten 644-644
30,00 €
inkl MwSt




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Die Auswahlregeln des § 9 Abs 3 und 4 ArbVG haben das Ziel, dass in einem organisatorisch nicht getrennten Mischbetrieb der fachlich am besten entsprechende Kollektivvertrag gelten soll.
Bei der Anwendung des subsidiären überbetrieblichen Kriteriums des § 9 Abs 4 ArbVG sind nur jene Kollektivverträge heranzuziehen, die nach den Kriterien des § 9 Abs 3 ArbVG in Betracht kommen. Kollektivverträge zu betrieblich unbedeutenden Gewerbeberechtigungen sind nicht zu berücksichtigen.
-
- § 9 Abs 4 ArbVG
- WBl-Slg 2022/191
- OGH, 25.05.2022, 8 ObA 41/22w
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 29.03.2022, 10 Ra 99/21h-82
- § 9 Abs 3 ArbVG
Die Auswahlregeln des § 9 Abs 3 und 4 ArbVG haben das Ziel, dass in einem organisatorisch nicht getrennten Mischbetrieb der fachlich am besten entsprechende Kollektivvertrag gelten soll.
Bei der Anwendung des subsidiären überbetrieblichen Kriteriums des § 9 Abs 4 ArbVG sind nur jene Kollektivverträge heranzuziehen, die nach den Kriterien des § 9 Abs 3 ArbVG in Betracht kommen. Kollektivverträge zu betrieblich unbedeutenden Gewerbeberechtigungen sind nicht zu berücksichtigen.
- § 9 Abs 4 ArbVG
- WBl-Slg 2022/191
- OGH, 25.05.2022, 8 ObA 41/22w
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 29.03.2022, 10 Ra 99/21h-82
- § 9 Abs 3 ArbVG