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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 535 Wörter
- Seiten 644-644
- https://doi.org/10.33196/wbl202211064401
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inkl MwStDie Auswahlregeln des § 9 Abs 3 und 4 ArbVG haben das Ziel, dass in einem organisatorisch nicht getrennten Mischbetrieb der fachlich am besten entsprechende Kollektivvertrag gelten soll.
Bei der Anwendung des subsidiären überbetrieblichen Kriteriums des § 9 Abs 4 ArbVG sind nur jene Kollektivverträge heranzuziehen, die nach den Kriterien des § 9 Abs 3 ArbVG in Betracht kommen. Kollektivverträge zu betrieblich unbedeutenden Gewerbeberechtigungen sind nicht zu berücksichtigen.
- § 9 Abs 4 ArbVG
- WBl-Slg 2022/191
- OGH, 25.05.2022, 8 ObA 41/22w
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 29.03.2022, 10 Ra 99/21h-82
- § 9 Abs 3 ArbVG
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