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Bittner, Ludwig

Fehlende Rechtmittellegitimation von WE-Bewerbern trotz Anmerkung der Einräumung von WE im Grundbuch

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Die im Grundbuchsverfahren erforderliche materielle Beschwer ergibt sich daraus, dass der Rechtsmittelwerber durch den angefochtenen Beschluss in seinen bücherlichen Rechten beeinträchtigt worden sein könnte. Ein Eingriff in die Rechtssphäre der Einschreiter dann zu verneinen, wenn die primär rangwahrende Wirkung der Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 durch die zu beurteilende Bewilligung nicht beeinträchtigt werden kann. Wurde die zum Zeitpunkt des Einlangens des Grundbuchsgesuchs erster Instanz ob den nunmehr veräußerten WE-Objekten angemerkte Zusage anlässlich der Einverleibung des neuen Mit- und Wohnungseigentümers mitübertragen, ist ein Rechtsschutzdefizit der Einschreiter aufgrund der Bewilligung nicht zu erkennen.

  • Bittner, Ludwig
  • § 40 WEG
  • WOBL-Slg 2018/92
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Salzburg, 53 R 196/17f
  • BG Zell am See, TZ 5234/2017
  • OGH, 13.03.2018, 5 Ob 24/18t, Zurückweisung des Revisionsrekurses

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