Vereinbarung einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 31
- Rechtsprechung, 542 Wörter
- Seiten 278 -278
- https://doi.org/10.33196/wobl201809027801
30,00 €
inkl MwSt
Die Vereinbarung einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit (aus bestimmten Gründen) steht einem von vornherein bestimmten Endtermin nicht entgegen. Die in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen schriftlichen Mietvertrag vereinbarte Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf der vereinbarten Bestandzeit ändert nichts daran, dass der Vertrag ohne Kündigung durch Ablauf der vereinbarten Vertragszeit endet.
Das Mietverhältnis der Vertragsparteien erlischt ohne weiteres Zutun zum Endtermin, wenn ein datumsmäßig bestimmter unbedingter Endtermin vereinbart ist, den Parteien eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt wurde, dem Mieter durch den vereinbarten Endtermin deutlich gemacht worden ist, dass er sich auf einen Zeitmietvertrag eingelassen hat und es sich trotz der im schriftlichen Mietvertrag eingeräumten vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist um einen Vertrag auf bestimmte Zeit gehandelt hat.
- BG Salzburg, GZ 31 C 1162/16x
- WOBL-Slg 2018/79
- Miet- und Wohnrecht
- LG Salzburg, GZ 22 R 229/17f
- OGH, 27.09.2017, 1 Ob 154/17d, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 29 MRG
Weitere Artikel aus diesem Heft