Zum Hauptinhalt springen
Hübsch, Manfred

Funken ohne Kfz-Freisprecheinrichtung als Straftatbestand?

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Benützung eines Funkgerätes während der Fahrt ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung ist dem Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung gleichzusetzen und als Übertretung des KFG zu qualifizieren.

  • Hübsch, Manfred
  • LVwG NÖ, 08.07.2015, LVwG-S-1719/001-2015
  • § 50 VwGVG
  • ZVG-Slg 2015/162
  • § 134 KFG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 102 KFG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!