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Wirkung der Aufhebung eines Zurückverweisungsbeschlusses

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Wird der Zurückverweisungsbeschluss des VwG vom VwGH aufgehoben, treten allfällige auf der Basis der aufgehobenen Entscheidung zwischenzeitlich gesetzte Rechtsakte (Ersatzbescheid) automatisch außer Kraft.

  • § 28 Abs 3 VwGVG
  • VwGH, 09.09.2015, Ra 2014/04/0031
  • § 42 Abs 3 VwGG
  • ZVG-Slg 2015/153
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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