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Verfahrenskostenvorschreibung durch das VwG

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Das VwG ist nicht berechtigt, erstmals Kosten für das erstinstanzliche Verwaltungsstrafverfahren vorzuschreiben. Eine sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des VStG iSd § 38 VwGVG kommt deshalb nicht in Betracht, weil die Kostenvorschreibung durch das VwG in § 52 VwGVG abschließend geregelt ist.

  • § 65 VStG
  • ZVG-Slg 2015/155
  • § 52 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 64 VStG
  • VwGH, 30.06.2015, Ra 2014/17/0034
  • § 38 VwGVG

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