


Gemeinnützige Leistungen auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 135
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2348 Wörter, Seiten 164-166
30,00 €
inkl MwSt




-
Unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten enthält § 175 Abs 2 FinStrG nur insoweit besondere Bestimmungen zu §§ 3 und 3a StVG, als der Strafantritt als solcher oder die Vorführung geregelt sind. Jene Teile der §§ 3 und 3a StVG, welche die Haftverschonung durch gemeinnützige Leistung regeln, werden nicht durch § 175 Abs 2 FinStrG verdrängt.
Die Annahme einer gänzlichen Verdrängung der §§ 3 und 3a StVG einschließlich der hier maßgeblichen Regelungen über die Möglichkeit der Abwendung der Strafverbüßung durch § 175 Abs 2 FinStrG würde zu einem nicht hinnehmbaren Wertungswiderspruch zwischen dem Vollzug von Freiheitsstrafen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren einerseits und im gerichtlichen Finanzstrafverfahren andererseits führen.
-
- Rzeszut, Robert
-
- § 3 StVG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Art 7 B-VG
- JBL 2013, 164
- § 175 FinStrG
- Zivilverfahrensrecht
- § 3a StVG
- VfGH, 11.10.2012, B 1070/11
- Arbeitsrecht
Unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten enthält § 175 Abs 2 FinStrG nur insoweit besondere Bestimmungen zu §§ 3 und 3a StVG, als der Strafantritt als solcher oder die Vorführung geregelt sind. Jene Teile der §§ 3 und 3a StVG, welche die Haftverschonung durch gemeinnützige Leistung regeln, werden nicht durch § 175 Abs 2 FinStrG verdrängt.
Die Annahme einer gänzlichen Verdrängung der §§ 3 und 3a StVG einschließlich der hier maßgeblichen Regelungen über die Möglichkeit der Abwendung der Strafverbüßung durch § 175 Abs 2 FinStrG würde zu einem nicht hinnehmbaren Wertungswiderspruch zwischen dem Vollzug von Freiheitsstrafen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren einerseits und im gerichtlichen Finanzstrafverfahren andererseits führen.
- Rzeszut, Robert
- § 3 StVG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Art 7 B-VG
- JBL 2013, 164
- § 175 FinStrG
- Zivilverfahrensrecht
- § 3a StVG
- VfGH, 11.10.2012, B 1070/11
- Arbeitsrecht