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Grenzkataster; Mappengrenze; Naturgrenze; Erdoberflächenverschiebungen

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An der Verbindlichkeit der Naturgrenze ist bei nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken auch in jenen Fällen festzuhalten, in denen Bodenbewegungen über einen langen Zeitraum hinweg zu einer großflächigen Verschiebung der Erdoberfläche führen, sodass Grenzzeichen sowie für die Naturgrenzen relevante äußere Zeichen und Geländemerkmale in einem größeren Gebiet gegenüber der Mappengrenze verschoben werden.

  • § 412 ABGB
  • BBL-Slg 2020/46
  • OGH, 24.10.2019, 6 Ob 107/19g
  • Naturgrenze
  • Mappengrenze
  • Grenzkataster
  • § 8 VermG
  • Baurecht
  • Erdoberflächenverschiebungen
  • § 850 ABGB

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