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Liegenschaftskauf; mehrseitige Treuhand; Pflichten des Treuhänders
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 714 Wörter
- Seiten 66-67
- https://doi.org/10.33196/bbl202002006602
20,00 €
inkl MwStRechtsanwälte dürfen Treuhandmandate bei widersprechenden Interessen mehrerer Parteien annehmen.
Ein Treuhänder kann bei unklarer Sach- und Rechtslage – etwa im Fall des Auftretens eines Konflikts zwischen seinen Treugebern, welche ihm von gegensätzlichen Interessen geleitet gegenüberstehen – Anlass haben, von der Möglichkeit des gerichtlichen Erlags des Treuhandgeldes Gebrauch machen; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
- Liegenschaftskauf
- BBL-Slg 2020/47
- mehrseitige Treuhand
- Pflichten des Treuhänders
- § 358 ABGB
- § 9 RAO
- § 1 DSt
- OGH, 29.10.2019, 20 Ds 2/19b
- Baurecht
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