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Hangrutschung; Standsicherheit benachbarter Bauten; Tragfähigkeit von benachbarten Grundstücken; Belästigung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Bezüglich der Standsicherheit der benachbarten Bauten sowie der Tragfähigkeit der benachbarten Grundstücke kommen Nachbarn keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.

  • Belästigung
  • Hangrutschung
  • Tragfähigkeit von benachbarten Grundstücken
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • VwGH, 06.12.2019, Ra 2019/06/0247
  • BBL-Slg 2020/36
  • § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
  • Baurecht
  • § 7a sbg BauPolG
  • Standsicherheit benachbarter Bauten

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