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Interessenbeeinträchtigung bei Änderungskündigung

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Auch bei Änderungskündigungen, bei denen das Änderungsangebot unzumutbar ist, kommt es bei der Prüfung der Interessenbeeinträchtigung noch zusätzlich auf die Vermittlungschancen des Arbeitnehmers am Arbeitsmarkt an.

  • § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
  • WBl-Slg 2020/146
  • OGH, 24.01.2020, 8 ObA 2/20g
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien, 22.11.2019, 10 Ra 45/19 i-27

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