


Vergleich über Kündigungsentschädigung – Irrtümliche Mehrzahlung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1429 Wörter, Seiten 458-460
30,00 €
inkl MwSt




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Wird in einem Vergleich über die vom Arbeitnehmer geltend gemachte Kündigungsentschädigung wegen unbegründeter Entlassung die Zahlung eines Bruttobetrages vereinbart, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt.
Zieht der Arbeitgeber irrtümlich den auf den Arbeitnehmer entfallenden Sozialversicherungsbeitrag nicht ab, kann er diesen Betrag zurückfordern.
-
- OGH, 22.01.2020, 9 ObA 90/19d
- § 49 Abs 1 ASVG
- § 1380 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 60 ASVG
- § 1431 ABGB
- LG Innsbruck, 21.09.2018, 48 Cga 34/18t-12
- OLG Innsbruck, 03.05.2019, 15 Ra 17/19s-17
- WBl-Slg 2020/143
Wird in einem Vergleich über die vom Arbeitnehmer geltend gemachte Kündigungsentschädigung wegen unbegründeter Entlassung die Zahlung eines Bruttobetrages vereinbart, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt.
Zieht der Arbeitgeber irrtümlich den auf den Arbeitnehmer entfallenden Sozialversicherungsbeitrag nicht ab, kann er diesen Betrag zurückfordern.
- OGH, 22.01.2020, 9 ObA 90/19d
- § 49 Abs 1 ASVG
- § 1380 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 60 ASVG
- § 1431 ABGB
- LG Innsbruck, 21.09.2018, 48 Cga 34/18t-12
- OLG Innsbruck, 03.05.2019, 15 Ra 17/19s-17
- WBl-Slg 2020/143