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Vergleich über Kündigungsentschädigung – Irrtümliche Mehrzahlung

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Wird in einem Vergleich über die vom Arbeitnehmer geltend gemachte Kündigungsentschädigung wegen unbegründeter Entlassung die Zahlung eines Bruttobetrages vereinbart, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt.

Zieht der Arbeitgeber irrtümlich den auf den Arbeitnehmer entfallenden Sozialversicherungsbeitrag nicht ab, kann er diesen Betrag zurückfordern.

  • OGH, 22.01.2020, 9 ObA 90/19d
  • § 49 Abs 1 ASVG
  • § 1380 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 60 ASVG
  • § 1431 ABGB
  • LG Innsbruck, 21.09.2018, 48 Cga 34/18t-12
  • OLG Innsbruck, 03.05.2019, 15 Ra 17/19s-17
  • WBl-Slg 2020/143

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