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Verbraucherschutz: Fluggastrechte-VO – Weitergehender Schadenersatz nach dem Recht eines MS
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 1678 Wörter
- Seiten 451-453
- https://doi.org/10.33196/wbl202008045101
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inkl MwStArt 12 der VO (EG) Nr 261/2004 ist dahin auszulegen, dass er dem nicht entgegensteht, dass ein Fluggast, der bereits nach Art 7 dieser VO einen Ausgleich erhalten hat, aufgrund eines im Recht des betreffenden MS vorgesehenen auf Minderung des Reisepreises gerichteten Anspruchs gegen einen Reiseveranstalter einen Ausgleich erhalten kann, soweit dieser für einen individuellen Schaden gewährt wird, der auf einem der in Art 1 Abs 1 der VO genannten Fälle beruht, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.
- Art 12 der VO (EG) Nr 261/2004 des EP und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Au
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/140
- EuGH, 28.05.2020, Rs C-153/19, FZ/DER Touristik GmbH; Amtsgericht Köln [Deutschland]
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