


Konkurrenzverbot trotz fehlender gewerberechtlicher Bewilligungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 990 Wörter, Seiten 49-50
30,00 €
inkl MwSt




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Angestellte dürfen ohne Bewilligung des Dienstgebers in dessen Geschäftszweig weder für eigene noch für fremde Rechnung Handelsgeschäfte tätigen. Der Umstand, dass der Dienstgeber für seine Geschäftstätigkeit nicht über erforderliche gewerberechtliche Bewilligungen verfügt, steht der Geltendmachung von Ansprüchen gem § 7 AngG nicht entgegen.
-
- § 7 AngG
- OLG Graz, 15.11.2021, 6 Ra 73/21h-73
- LG Graz, 23.03.2021, 43 Cga 11/18v-67
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2023/11
- OGH, 18.07.2022, 8 ObA 25/22t
Angestellte dürfen ohne Bewilligung des Dienstgebers in dessen Geschäftszweig weder für eigene noch für fremde Rechnung Handelsgeschäfte tätigen. Der Umstand, dass der Dienstgeber für seine Geschäftstätigkeit nicht über erforderliche gewerberechtliche Bewilligungen verfügt, steht der Geltendmachung von Ansprüchen gem § 7 AngG nicht entgegen.
- § 7 AngG
- OLG Graz, 15.11.2021, 6 Ra 73/21h-73
- LG Graz, 23.03.2021, 43 Cga 11/18v-67
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2023/11
- OGH, 18.07.2022, 8 ObA 25/22t