


Privatstiftung; gerichtliche Abberufung von Beiratsmitgliedern aus wichtigem Grund
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 729 Wörter, Seiten 721-721
30,00 €
inkl MwSt




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Die für die gerichtliche Abberufung von Vorstandsmitgliedern aus wichtigem Grund entwickelten Grundsätze gelten sinngemäß auch für Mitglieder eines Beirats.
Ob ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Mitglieds eines Stiftungsorgans vorliegt, ist immer unter dem Gesichtspunkt des Funktionierens der Privatstiftung, letztlich danach zu prüfen, ob die Verfolgung des Stiftungszwecks mit ausreichender Sicherheit in der Zukunft gewährleistet ist.
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- OLG Innsbruck, 06.04.2021, 3 R 86/20a-19
- OGH, 23.06.2021, 6 Ob 93/21a
- § 27 Abs 2 PSG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2021/211
Die für die gerichtliche Abberufung von Vorstandsmitgliedern aus wichtigem Grund entwickelten Grundsätze gelten sinngemäß auch für Mitglieder eines Beirats.
Ob ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Mitglieds eines Stiftungsorgans vorliegt, ist immer unter dem Gesichtspunkt des Funktionierens der Privatstiftung, letztlich danach zu prüfen, ob die Verfolgung des Stiftungszwecks mit ausreichender Sicherheit in der Zukunft gewährleistet ist.
- OLG Innsbruck, 06.04.2021, 3 R 86/20a-19
- OGH, 23.06.2021, 6 Ob 93/21a
- § 27 Abs 2 PSG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2021/211